Wir haben geöffnet! Regeln im Friseursalon!
Folgende 3G-Regeln und Richtlinien gelten ab sofort für Ihren Friseurbesuch.
Zutritt ist nur mit abgeschlossener Impfung, genesen oder mit PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis einschliesslich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.